Brandschutzbeauftragter
Mit der Bestellung eines ausgebildeten Brandschutzbeauftragten werden die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Baurecht sowie die Forderungen der Versicherer im Brandschutz erfüllt. Wir übernehmen gerne für Ihren Betrieb die Aufgaben als Brandschutzbeauftragten und beraten Sie qualifiziert im Bereich Brandschutz und Evakuierung.
Brandschutzhelfer
Präventive Maßnahmen in einem Betrieb ist der beste Schutz. Bevor es zu einem Schadensfall kommt muss eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen bereits gescheitert sein. In Betrieben, die einer Berufsgenossenschaft angehören, muss eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Deren Aufgabe ist es, vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von Bränden zu treffen, im Brandfall richtig zu handeln und ein Bekämpfen des Entstehungsbrandes durch das Bedienen der verschiedenen brandschutztechnischen Einrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, Brandschutztüren u. -tore etc.) durchzuführen. Die Art des Betriebes spielt hier eine entscheidende Rolle ob Kindergarten, Pflegeeinrichtung, Krankenhaus, Verkaufsstätte oder Handwerksbetrieb, die Lehrinhalte sind auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst.
Bei den meisten Betrieben reicht es, wenn 5% der anwesenden Arbeitnehmer im Brandschutz ausgebildet sind. Bei Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder großer Anzahl von gefährdeten Personen ist die Anzahl der Brandschutzhelfer entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften finden Sie Im Arbeitsschutzgesetz §10, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR 2.2) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV 205-023).